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1.) Alle selbständigen Mitglieder werden gebeten, zur Beitragsfestsetzung für das Jahr 2013 ihren Einkommensteuerbescheid 2011 einzureichen.

2.) Alle angestellten Mitglieder werden ab 01.01.2013 gebeten, zur abschließenden Beitragsfestsetzung für das Jahr 2012 ihre Lohnsteuerbescheinigung 2012 einzureichen. Nicht ausreichend ist die Vorlage der Gehaltsabrechnung des Monates Dezember 2012.

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