

1.) Alle selbständigen Mitglieder werden gebeten, zur Beitragsfestsetzung für das Jahr 2012 ihren Einkommensteuerbescheid 2010 einzureichen.
2.) Alle angestellten Mitglieder werden ab 01.01.2012 gebeten, zur abschließenden Beitragsfestsetzung für das Jahr 2011 ihre Lohnsteuerbescheinigung 2011 einzureichen. Nicht ausreichend ist die Vorlage der Gehaltsabrechnung des Monates Dezember 2011.
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