Grafik Schriftzug Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg
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Beiträge zum Versorgungswerk

Allgemeine Informationen zur Beitragshöhe im Jahr 2011

Nachfolgend erhalten Sie Erläuterungen zu den für die Beitragsbemessung relevanten Größen für das Jahr 2011 (vgl. § 11 Abs. 1 VwS):

a. Beitragssätze

Der Beitragssatz blieb unverändert bei 19,9 %. Der Regelpflichtbeitrag beträgt weiterhin 1.094,50 € bei einer Beitragsbemessungsgrenze von 5.500,00 €. Ebenso blieben der Mindestbeitrag in Höhe von 84,19 € sowie der Beitragssatz nach § 13 Abs. 1 Vws (3/10) in Höhe von 328,35 € unverändert.

b. Freiwillige Beiträge

Unter den Voraussetzungen des § 14 ist die freiwillige Entrichtung zusätzlicher Beiträge bis zum Höchstbeitrag von 13/10 (derzeit 1.422,85 €) auf Antrag möglich. Zu beachten ist dabei, dass Mitglieder, die freiwillige Zusatzbeiträge beantragt haben, programmtechnisch bedingt ab dem 01. Januar 2010 und für etwaige Folgejahre stets zwei Beitragsbescheide erhalten, nämlich einen Bescheid mit einer einkommensbezogenen Festsetzung (z. B. 10/10 Regelpflichtbeitrag) und einen Bescheid über den vom Mitglied individuell bestimmten Zusatzbeitrag gemäß § 14 Abs. 1 VwS (z. B. 3/10 Regelpflichtbeitrag)

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Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg
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