

Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg.
basiert auf dem Rechtsanwaltsversorgungsgesetz - (RAVG) vom 10. Dezember 1984.
Unsere Rechtsgrundlagen (Satzung, Rechtanwaltsversorgungsgesetz,
Rehabilitationsrichtlinien, Wahlordnung usw.) finden Sie in unserer digitalen
Vorschriftensammlung ...hier
(689 KB)
Bitte beachten Sie die umfangreichen Satzungsänderungen zum 01.01.2011,
u.a. mit der Klarstellung der Beitragsfestsetzungsgrundlage ("Steuerbrutto")
in § 11 Abs. 2 VwS, der Gleichstellung eingetragener Lebenspartner, der
Einführung einer Gebühr bei Zurückweisung eines Widerspruchs
in § 42 Abs. 3 VwS und weiteren Änderungen (z.B. Tilgungsbestimmungsverbot
in § 15 Abs. 10 VwS), die Sie
hier
finden
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