Kinder in der Altersversorgung der Rechtsanwälte

Weitere Informationen zum Beitragsbefreiungsverfahren

 

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Beitragsbefreiungsverfahren um ein Verwaltungsverfahren handelt, dessen Abwicklung der Schriftform bedarf. Wir können Ihnen daher über die hier auf der Homepage dargestellten Verfahrensabläufe hinaus keine weiteren telefonischen Hinweise geben. Wir bitten Sie daher vor Ihrer Antragstellung von telefonischen Anfragen abzusehen, da sich dadurch Ihre Antragstellung und die Bearbeitung verzögert.

 

Sollten sich nach erfolgter Antragstellung Rückfragen unsererseits ergeben, kommen wir grds. ausschließlich schriftlich auf Sie zu. Bitte stellen Sie Ihre Anträge schriftlich unter Einreichung der genannten Unterlagen und nennen Sie Ihre Mitgliedsnummer. Bitte verwenden Sie als Betreff: "Beitragsbefreiung nach § 11 a VwS".

 

Bitte sehen Sie davon ab, Ihre schriftlichen Eingaben mehrfach, d.h. z.B. per Telefax und im Original und per E-Mail an uns zu senden, weil dies die Bearbeitungszeit verlängert.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis.