Beiträge zum Versorgungswerk
Allgemeine Informationen zur Beitragshöhe im Jahr 2026
Nachfolgend erhalten Sie Erläuterungen zu den für die Beitragsbemessung relevanten Größen für das Jahr 2026 (vgl. § 11 Abs. 1 VwS):
- Der Beitragssatz liegt bei 18,6 %.
- Der Regelpflichtbeitrag nach § 11 Abs. 1 VwS (10/10) beträgt 1.571,70 € bei einer Beitragsbemessungsgrenze von 8.450,00 €.
- Der Mindestbeitrag beträgt 120,90 €.
- Der besondere Beitrag nach § 13 Abs. 1 VwS (3/10) beträgt 471,51 €.