Herzlich Willkommen!

 

Das Versorgungswerk heißt Sie als Neumitglied oder nach einem Zulassungswechsel ganz herzlich willkommen im Kreis der mittlerweile über 20.000 Mitglieder und informiert Sie vorab über die wichtigsten Themen im Zusammenhang mit Ihrem Eintritt in das Versorgungswerk.

 

 

 

 

 

Das Wichtigste zuerst:

Sie brauchen nach dem Ende des Referendariats oder dem Wechsel aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg uns gegenüber nichts zu unternehmen. Wir erhalten direkt von der für Sie zuständigen Rechtsanwaltskammer (Stuttgart, Tübingen, Karlsruhe oder Freiburg) nach Ihrer (Um)Zulassung eine schriftliche Information darüber.

 

Sie erhalten von uns sodann ein Schreiben, mit dem wir weitere Informationen abfragen und Ihnen Ihre Mitgliedsnummer mitteilen. Bevor Sie dieses Schreiben nicht erhalten haben, macht es keinen Sinn zu uns Kontakt aufzunehmen, weil wir ohne Mitgliedsnummer den Vorgang nicht zuordnen und keine Auskunft geben können.

 

Da wir es allerdings begrüßen, wenn sich Neumitglieder mit den Fragen und Folgen, die sich aus einer Mitgliedschaft (vgl. zu Pflichtmitgliedschaft §§ 5 RAVG, 5 VwS) ergeben, vorab beschäftigen, stellen wir hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammen.

 

Besonders wichtig ist für alle Vorgänge im Zusammenhang mit Ihrer Mitgliedschaft bei uns Folgendes:

Bei der sehr hohen Zahl von zu betreuenden Mitgliedern gehen täglich große Massen an Posteingang von Mitgliedern, Gerichten, Deutscher Rentenversicherung, Rechtsanwaltskammern und Arbeitgebern ein. Hinzukommen entsprechend viele telefonische Anfragen. Wenn Sie als Mitglied bei telefonischen oder schriftlichen Anfragen eine optimale Bearbeitungsgeschwindigkeit gewährleisten wollen, können Sie uns dabei unterstützen wie folgt:

  • Lesen Sie bitte immer erst unsere Hinweise auf der Homepage zu der Sie betreffenden Fragestellung.
  • Bitte nennen Sie bei jeder Anfrage Ihre fünfstellige Mitgliedsnummer.
  • Es ist anzuraten, Schriftstücke nur in einfacher Fassung, d.h. entweder per Fax, E-Mail, über unser Kontaktformular oder im Original einzusenden.
  • Bitte beachten Sie, dass wir - auch bei Anfragen per E-Mail - ausschließlich über den Postweg antworten bzw. mit Mitgliedern kommunizieren.
  • Teilen Sie uns bitte Adressänderungen umgehend schriftlich (gerne per E-Mail oder über unser Kontaktformular) mit, um eine schriftliche Kontaktaufnahme mit Ihnen als Mitglied ständig zu ermöglichen. 
  • Sofern Sie eine Eingangsbestätigung benötigen, so empfehlen wir dringend, den Antrag entweder per Einschreiben mit Rückschein oder per Telefax an uns zu senden. Dann erhalten Sie die Eingangsbestätigung durch den Rückschein oder Ihr Faxprotokoll. Wir können aus technischen Gründen keine Eingangsbestätigungen abgeben - weder durch gesonderte Schreiben noch telefonisch.

Ihr

Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg