Erweiterte Mitgliedsnummer für das Arbeitgebermeldeverfahren und zum Ausstellen einer A1-Bescheinigung

 

A1-Bescheinigung

 

Zum 01.01.2022 wurde die bisherige Beantragung von A1-Bescheinigungen mit Papiervordrucken durch das elektronische Verfahren vollständig abgelöst. Der Antrag kann nur noch online gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass hierzu die Angabe der erweiterten Mitgliednummer erforderlich ist.

 

Arbeitgebermeldeverfahren

 

Ein Arbeitnehmer, der bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung versichert ist, wird im Arbeitgebermeldeverfahren zur Beitragserhebung durch seine erweiterte Mitgliedsnummer (MNrBV-AGV) identifiziert.   

  • Als Arbeitnehmer leiten Sie diese erweitere Mitgliedsnummer bitte an die zuständige Personalabteilung des Arbeitsgebers weiter.
  • Als Arbeitgeber hinterlegen Sie diese erweitere Mitgliedsnummer bitte entsprechend im Entgeltabrechnungssystem.

Ermittlung der erweiterten Mitgliedsnummer

 

Die erweiterte Mitgliedsnummer setzt sich zusammen aus der Ihnen bekannten insgesamt 7-stelligen Mitglieds-nummer, der Kennzahl des Versorgungswerkes „051“ und einer generierten Prüfziffer.

 

Die korrekte Eingabe der Mitgliedsnummer muss 5-stellig (und somit ohne "/01") erfolgen und darf ausschließlich aus Zahlen bestehen.

 

Ergebnis
Sollte Ihnen Ihre vollständige Mitgliedsnummer nicht vorliegen und auch auf dem vorstehend beschriebenen Wege nicht zu ermitteln sein, können Sie diese gerne bei uns in Erfahrung bringen.